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01 Sep

Visit HOFSTATT

Für Bayern gelten ab morgen neue Corona-Vorgaben. Dies bedeutet, daß auch für einen Besuch bei uns in den Shops und Gastronomien das Tragen einer klinischen Maske bzw. OP-Maske ausreichend ist. In der Passage selbst besteht keine Maskenpflicht.
Zudem wurden die Vorgaben für eine maximale Kundenanzahl in Shops aufgehoben.
Bei einem Besuch der Gastronomien (im Innenbereich) gilt die sog. 3G-Regel. Ihr solltet einen Nachweismit euch führen, daß ihr gestestet, genesen oder vollständig geimpft seid.

NICE TO SEE YOU, bis bald in der HOFSTATT!

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